
Die Versicherung des Unfallverursachers muss das Ersatzfahrzeug des Betroffenen bezahlen.
Im Falle eines Unfalls zwischen Fahrzeugen muss der Versicherer des Unfallverursachers die Kosten für die Miete des Ersatzwagens des Geschädigten tragen, ohne dass eine Notwendigkeit (entweder zur Arbeit oder für eine andere Tätigkeit) nachweisen werden muss. Dies wurde vom Oberlandesgericht Madrid in einem Urteil festgestellt. In diesem wird festgestellt, dass der bloße Besitz des Fahrzeugs vor dem Unfall dazu dient, seine Notwendigkeit zu beweisen (ohne, dass eine zusätzliche Demonstration verlangt wird). Das Oberlandesgericht Madrid stellt in seinem Urteil fest, dass die Verwendung eines Ersatzfahrzeugs einen „entschädigbaren, entstehenden Schaden“ darstellt.